Richtig erben und vererben

Die Frage, wie wir richtig vererben ….

… oder welche Aufgaben auf uns als Erben zukommen, stellen wir uns nicht gerne, denn damit verbunden ist immer ein Abschied eines lieben Menschen. Doch das Thema erben & vererben hat seine Tücken und es werden schnell falsche Annahmen getroffen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Die Frage, wie wir richtig vererben oder welche Aufgaben auf uns als Erben zukommen, stellen wir uns nicht gerne, denn damit verbunden ist immer ein Abschied eines lieben Menschen. Doch das Thema erben & vererben hat seine Tücken und es werden schnell falsche Annahmen getroffen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

„Überlassen Sie die Zukunft Ihres Vermögens nicht dem Zufall“, rät Sofie Lyzwa, Individualkundenberaterin der Volksbank Dreieich eG. „Mit nur geringem Aufwand kann die Erbfolge klar geregelt und für die Nachkommen die dringend nötige Übersicht geschaffen werden. Gerne planen wir mit Ihnen die ersten Schritte in einem persönlichen Gespräch.“ Weitere Informationen zum richtigen Erben und Vererben finden Sie hier.

Gesetzliche Vorgaben

Bevor sich Betroffene Gedanken über mögliche Erbfolgen und deren Konsequenzen machen, sollten sie die gesetzlichen Vorgaben und Gegebenheiten kennen. Diese treten in Kraft, wenn es kein Testament oder ähnliche Verfügungen gibt. So unterscheidet beispielsweise das Gesetz in Deutschland zwischen Erben erster, zweiter und dritter Ordnung. Direkte Nachkommen sind Erben erster Ordnung. Eltern, Geschwister und deren Nachkommen zählen zu den Erben zweiter Ordnung, während Großeltern, Tanten/Onkel sowie deren Nachkommen Erbschaften in dritter Ordnung sind. Eine Übersicht über die gesetzliche Erbfolge bietet die Volksbank Dreieich eG auf ihrer Website www.vobadreieich.de

„Immer gilt: Ist nur ein Verwandter oder eine Verwandte aus einer vorhergehenden Ordnung noch am Leben, schließen diese alle möglichen Erben einer ferneren Ordnung aus“ (vgl.: Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Der Ehepartner ist kein leiblicher Nachfolger und nimmt in der gesetzlichen Regelung so einen Sonderstatus ein. „Es sollte aber jedem bewusst sein, dass die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann nicht automatisch über den kompletten Nachlass verfügen kann. Erbrecht steht automatisch beispielsweise einem noch lebenden Enkelkind zu, wenn die Kinder leider schon verstorben sind“, erklärt Lyzwa.

Tipp: Vorab für Klarheit sorgen

Was auf den ersten Blick wie eine klare gesetzliche Vorgabe wirkt, wird schnell kompliziert, wenn eigene Wünsche mit einbezogen werden möchten. Die Finanzexperten der Volksbank Dreieich eG raten daher, mit einem Testament die eigenen Ziele und Absichten zu untermauern und damit Unstimmigkeiten zu vermeiden. Vor allem bei einer größeren Erbmasse ist ein solches Testament sinnvoll. „Eine Idee ist es, einfach selbst kurz zu prüfen, wer nach gesetzlichen Vorgaben erben würde und diese Entwicklung mit den eigenen Wünschen überein zu bringen. Denken wir zum Beispiel an Firmen- oder Immobilienerben. Klare Verhältnisse von Anfang an können sogar Existenzen schützen“, so Lyzwa.

Testament richtig verfassen

Für die klare Formulierung des eigenen Willens sorgt das Testament. Dieses kann eigenhändig verfasst werden. Allerdings gibt es dazu einige strikte Vorgaben, die zu beachten sind, zum Beispiel in der Form, Datierung oder bei der Unterzeichnung. Möglich ist es auch, ein Testament gemeinsam mit einem Notar aufzusetzen. Dieser dient quasi als Zeuge. Wird das Testament notariell beglaubigt kann es sogar den Erbschein ersetzen, der zur Abwicklung des Nachlasses nötig ist. „Das kann den Erben enorme Kosten und ganz viel Aufwand sparen“, verrät Lyzwa.

Tipp: Digitalen Nachlass berücksichtigen

Wer seine Vermögensverhältnisse klären möchte, sollte auch den digitalen Nachlass berücksichtigen. Vieles wird heute schließlich nur online abgewickelt. Wer seinen oder ihren Nachlass regeln möchte, sollte berücksichtigen, dass sich die Erben nach dem Tod über digitalen Nachlass möglichst schnell einen Überblick verschaffen müssen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, kann jeder Vorkehrungen treffen, beispielsweise Accounts auflisten und Passwörter prüfen. Die Volksbank Dreieich eG bietet hierfür einen Notfallordner an. Hier können Erblasser alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen, die dann den Erben gebündelt zur Verfügung stehen.

Tipp: Angehörige absichern

Gedanken um den Nachlass schließen immer auch Gedanken um die Angehörigen mit ein. Dennoch bleiben die Erben oft auf enorm hohen Kosten sitzen, beispielsweise wenn es um die Gebühren für Friedhof, Traueranzeige oder Bestatterleistungen geht. Als genossenschaftliche Bank bietet die Volksbank Dreieich eG hier Unterstützung mit dem genossenschaftlichen Partner R+V Versicherung an, beispielsweise über die Sterbegeldversicherung. „Es ist eine Vorsorge für den Ernstfall, die man in jedem Fall bedenken sollte“, rät Lyzwa.

Tipp für Erben: Mögliche Erbschaft genau prüfen

Erben sollten eine genaue Liste ihrer Aufgaben formulieren. Beispielsweise müssen nicht nur verantwortliche Stellen, wie beispielsweise das Standesamt, Krankenkasse, sowie die Versicherungen des Verstorbenen informiert werden. Wohnung und Verträge müssen gekündigt oder umgeschrieben werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise wenn der Grundbucheintrag gelöscht werden muss. Die Volksbank Dreieich eG hat dafür einen Rechner zur Verfügung gestellt.

„In Bankangelegenheiten sollte geprüft werden, ob Vollmachten ausgestellt wurden, die widerrufen werden müssten. Es ist wichtig, jetzt über alle Konten, Depots, Verträge und Verbindlichkeiten informiert zu sein. In jedem Fall sollten Bankkarten und Kreditkarten sofort gesperrt werden“, fasst Lyzwa zusammen.

Tipp: Rechtzeitig das Gespräch suchen

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte rechtzeitig das Gespräch gesucht werden, beispielsweise um eine Bankvollmacht über den Tod hinaus formulieren zu können. Ein erster Schritt, der nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Die Finanzexperten der Volksbank Dreieich eG stehen für erste Fragen gerne zur Verfügung und bieten weitere Informationen.