Vermögenswirksame Leistungen

Wissen Sie eigentlich, dass Sie Geld vom Arbeitgeber bekommen können?

Also zusätzlich noch zum normalen Verdienst dazu? Diese so genannten Vermögenswirksame Leistungen (VL) gibt es zu höchstens 40 Euro im Monat. Obendrauf, dazu und geschenkt. Aufs Jahr hoch gerechnet sind das bis zu 480 Euro für die der Einzelne nichts tun muss. Ist doch eigentlich eine Überlegung Wert, oder?

Das zusätzliche Geld kann auch sinnvoll reinvestiert oder angelegt werden – zum Beispiel in einem Banksparplan, einem Bausparvertrag, oder natürlich die eigenen Wünsche wahr werden lassen. Die Anlageexperten der Volksbank Dreieich eG beraten jederzeit gerne.

Lesen Sie mehr zu den wichtigen Schritten und Möglichkeiten der VL – oder werfen Sie einen Blick auf unser Erklär-Video, in dem unsere Kollegin Sue-Ann Grube alles Wichtige zusammenfasst:

https://www.youtube.com/watch?v=wHLSuBRnMkY

Die Schritte zur VL

Wer lieber liest, statt schaut, für den folgt hier eine Zusammenfassung:

Wer die Vorteile von Vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchte, der sollte folgende Schritte befolgen

1) Zuerst geht es darum herauszufinden, ob der jeweilige Arbeitgeber überhaupt Vermögenswirksame Leistungen anbietet. Schließlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

2) Der Arbeitnehmer schließt in einem zweiten Schritt mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag. Hier wird Laufzeit und Umfang der Einzahlungen festgelegt. Dabei beträgt die Vertragslaufzeit in der Regel sieben Jahre, wovon das letzte, das siebte Jahr, eine Ruhejahr ist, hier wird also nichts eingezahlt.

Ein Schritt weiter mit dem Staat

Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht unterschreitet erhält die Arbeitnehmersparzulage. Ausschlaggebend dafür ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Hier gibt es zwei Förderungen – die ersten 480 Euro (egal ob der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich das teilen) wird mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Zahlt der Sparer über die 480 Euro hinaus noch Geld ein, so werden diese beim Bausparvertrag noch mit der Wohnungsbauprämie zusätzlich gefördert. Für beide Förderungen gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie wurde aktuell sogar erhöht, so dass noch mehr Arbeitnehmer in den Genuss kommen können.

Ob brutto oder eher netto wird auch bei der Abgabepflicht nochmals wichtig: Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber bezahlt, sind als erwirtschaftete Kapitalerträge wie andere Geldanlagen auch, steuer- und sozialabgabepflichtig. Das heißt, das Bruttogehalt wird monatlich um 40 Euro höher, da allerdings Steuern und Abgaben bezahlt werden müssen, verringert sich das Nettogehalt geringfügig.

Varianten

Wer aktuell keine Wünsche hat, für die er oder sie das so erwirtschaftete Geld ausgeben möchte, der hat diverse Möglichkeiten, die Zulage zu investieren

Variante 1: Den Baukredit abbezahlen

Wie wäre es zum Beispiel, wenn das Geld in den Kredit fließt? Kredite abzubezahlen ist lästig, wenn es mit zusätzlichem Geld passiert, wäre das sicher eine gute Option, oder?

Variante 2: Der Bausparvertrag

Wer mit einem Bausparvertrag liebäugelt, der sollte sich im Klaren sein, dass hier regelmäßig eingezahlt werden muss. Wie wäre es, wenn der Zuschuss vom Arbeitgeber hier gleich eingesetzt werden würde? Der Arbeitgeber könnte vielleicht gleich direkt in den Vertrag einbezahlen… . Einfacher bezahlt sich ein Vertrag sonst sicher nicht.

Hier noch ein Beispiel zum Durchrechnen von unserer Website: Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage und 175 Euro Riester-Grundzulage honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürs Riester-Bausparen. Vielleicht wäre das ja die passende Idee? Lassen Sie sich am besten gleich beraten: www.vobadreieich.de/filialen

Variante 3: Der Sparplan

Oder wie wäre es denn mit einem Sparplan zur Zukunftssicherung? Das zusätzliche Geld einfach direkt umlenken und für die Zukunft schon heute vorsorgen.

Fragen Sie mal bei Ihrem Arbeitgeber nach und sichern Sie sich mehr.